Satzung Galaktischer Rat

Art 1 Grundregeln

Die Würde des Citizen ist unantastbar, diese zu schützen ist Aufgabe des Obersten Rates.
Diese Satzung ist geschützt und kann nur durch Anträge an den Obersten Rat geändert werden.
Mehrfache Verfehlungen gegen unsere Satzung führen zu Strafen, bis hin zum Ausschluss. 

Art 2 Oberster Rat

Der Oberste Rat (ObRa) besteht aus den 3 Gründungsmitgliedern und gibt die Ausrichtung, sowie Philosophie vor. Seine Aufgabe ist es die Einhaltung der Satzung, sowie die Einhaltung der Philosophie zu überwachen.

Satz 1: Die Beschlussfähigkeit ist nur gegeben: wenn der Oberste Rat vollzählig ist. Eine Ausnahme ist nur möglich bei angemeldeter längerer Abwesenheit.

Satz 2: Beschlüsse erhalten ihre Gültigkeit bei Einstimmigkeit.

Satz 3: Legislaturperioden aller Ämter werden durch den ObRa vorgegeben.

Art 3 Galaktischer Rat

Der Galaktische Rat(GaRa) besteht aus allen Mitgliedern des Obersten Rates, sowie aus Gewählten Mitgliedern der Organisation. Die Posten der gewählten Mitglieder werden durch den Obersten Rat freigegeben und orientieren sich an der Gesamtmitgliederzahl.

Seine Aufgabe ist es die Organisation zu leiten und entsprechend der vorgegebenen Philosophie zu agieren.

Satz 1: Eine Beschlussfähigkeit besteht ab 51% Anwesenheit, dabei muss mindestens ein Mitglied des Obersten Rates dauerhaft anwesend sein und die Beschlussfähigkeit erklären, sowie die Versamlung auflösen

Satz 2: Normale Beschlüsse bedürfen einer 51% Mehrheit.
Beschlüsse mit großer Tragweite benötigen eine 67% Mehrheit, die große Tragweite muss durch mindestens 3 anwesende Ratsmitglieder erwünscht werden.

Satz 3: Jedes Gründungsmitglied kann bei Beschlüssen im Galaktischen Rat ein Veto einfordern, sobald er/sie die Philosophie in Gefahr sieht. Ein Veto führt automatisch dazu, dass dieser Beschluss in einer Sitzung des Obersten Rates vorgestellt und nur einstimmig beschlossen werden kann.

Art 4 Galaktischer Gerichtshof

Der Galaktische Gerichtshof (GaGeH) stimmt über die Schuldigkeit von Fehlverhalten ab und entscheidet ob diese eine Strafe erhalten. Der Gerichtshof tritt nur bei einer Anklage zusammen.

Satz 1: Um eine Unbefangenheit zu garantieren dürfen Richter keine weiteren Ämter besetzen und sind verpflichtet alle anderen Posten für die Amtsperiode niederzulegen.

Satz 2: Der Galaktische Gerichtshof besteht aus bis zu 5 Richtern, die für jede Legislaturperiode vom Galaktischen Rat neu gewählt werden.

Satz 3: Der Galaktische Rat beschließt Verfahren nach Art 3 Satz 2 und beauftragt den Galaktischen Gerichtshof mit der Feststellung der Schuldigkeit. Eine Beauftragung des GaGeH ist nicht zulässig, bei bereits aktiven Verfahren, sowie bei bereits gesprochenem Recht über ein und dasselbe Vergehen.

Satz 4: Vernehmungen, sowie Feststellungen der Schuldigkeit darf nur von mindestens 3 anwesenden Richtern durchgeführt werden. Recht darf nur bei Einstimmigkeit gesprochen werden.

Satz 5: Bei festgestellter Schuldigkeit gibt der GaGeH den Fall an den Obersten Rat weiter und gibt eine Empfehlung über das Strafmaß. Der Oberste Rat entscheidet über das Strafmaß und gibt dieses bekannt.

Art 5 Minister

Ihre Verantwortung ist es, die ihnen anvertraute Abteilung im Sinne dieser Organisation zu leiten.

Satz 1: Ministerposten werden durch den Obersten Rat erschaffen, sowie mit einer Aufgabenbeschreibung versehen.

Satz 2: Personell wird ein Minister nach Art 7 durch eine bestätigte Wahl im GaRa besetzt.

Satz 3: Minister bleiben dauerhaft in ihrem Amt und können nur mit Rücktritt oder Absetzung durch den GaRa von ihren Aufgaben entbunden werden. 

Art 6 Diplomaten

Diplomaten bilden das Bindeglied zu anderen Organisationen. Sie stellen die Kommunikation sicher und vertreten uns.

Satz 1: Diplomaten sprechen für uns in anderen Organisationen, sind jedoch nicht befugt Entscheidungen zu treffen.

Satz 2: Diplomaten haben innerhalb unserer Organisation eine beratende Funktion gegenüber dem GaRa

Satz 3: Diplomaten bleiben dauerhaft in ihrem Amt und können nur mit Rücktritt oder Absetzung durch den GaRa von ihrer Aufgabe entbunden werden. 

Art 7 Wahlverfahren

Alle Posten unserer Organisation im Galaktischer Rat, Galaktischer Gerichtshof, Minister und Diplomaten können durch unsere Citizen besetzt werden.

Schritt 1: Ausschreibung Sämtliche Posten werden durch den Obersten Rat ausgeschrieben.

Schritt 2: Bewerbung Jeder Citizen kann sich auf den/die ausgeschriebenen Posten bewerben Abgabe der Bewerbungen bei ObRa Betrachtet werden alle Citizen die uns seit mehr als 12 Monaten aktiv angehören.

Schritt 3: Wahl in den Galaktischen Rat Bei der Wahl des Galaktischen Rates ist jeder Citizen unserer Organisation stimmberechtigt.

Wahl zum Richter, Minister oder Diplomat Der GaRa wählt aus allen wahlberechtigten Bewerbern nach Art 3 Satz 2

Schritt 4: Bekanntgabe Der Wahlausschuss gibt das Ergebnis der Wahl bekannt.

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